AGB für den Mietomnibusverkehr (AGB Mietomnibus)
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh sind freibleibend, soweit nicht explizit anders vereinbart.
Der Vertragsabschluss kann schriftlich, per Telefax oder in digitaler Form erfolgen.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Anmeldung des Reisenden/ der Reisenden (zur Vereinfachung im Folgenden Kunde oder Reisender) gemäß (2) durch das Busunternehmen mit einer Buchungsbestätigung angenommen worden ist.
Abweichende Inhalte in der Buchungsbestätigung von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh stellen ein neues Angebot dar. Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 10 Tagen.
Vertragsgrundlagen, Leistung, Reisevermittler, Fremdangebote
Die vertragliche Leistung von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh ergibt sich aus der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh für die angebotene Leistung/ Reise.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen oder Auskünfte zu geben, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags ändern, über die mit Platin Reisen Inh. Hamed Saleh vertraglich vereinbarte Leistung hinaus gehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh herausgegeben werden sind für Platin Reisen Inh. Hamed Saleh nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder des Reisevertrages gemacht werden.
Leistungsänderung
Änderungen wesentlicher Inhalte des Reisevertrages bzw. wesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh nicht herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen nicht erheblich sind und sie nicht den Gesamten Umfang der Reise beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.
Platin Reisen Hamed Saleh ist verpflichtet den Reisenden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von Änderung und Grund zu informieren.
Im Falle einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Platin Reisen Hamed Saleh dazu in der Lage ist eine vergleichbare Reise ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Kenntnisnahme der Erklärung von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh über die Änderungen der Reiseleistung oder Absage der Reise geltend machen bzw. die Absicht zur Geltendmachung in schriftlicher Form anzeigen.
Bezahlung
Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Vertragsabschluss in voller Höhe fällig, spätestens aber bis 7 vor Beginn der Reise zu bezahlen.
Wird die Zahlung des Reisepreises nicht oder nicht vereinbarungsgemäß geleistet ist Platin Reisen Inh. Hamed Saleh dazu berechtigt nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist vom Reisevertrag zurück zu treten und Kosten gemäß § 6 AGB geltend zu machen.
Preiserhöhungen
Platin Reisen Inh. Hamed Saleh behält sich vor den im Kaufvertrag angegebenen Preis zu erhöhen, wenn sich die Kosten der Beförderung erheblich erhöhen, andere zusätzliche Gebühren oder eine Änderung der betreffenden Reise anfallen.
Eine Erhöhung ist nur gültig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mindestens 4 Monate liegen und die Ursache der Erhöhung bei Vertragsabschluss noch nicht gegeben oder vorhersehbar war.
Platin Reisen Inh. Hamed Saleh behält sich bei der Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsabschluss folgende Möglichkeiten vor:
Eine Erhöhung des Preises pro Sitzplatz
Den pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Betrag geteilt durch die Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels.
Platin Reisen Inh. Hamed Saleh ist verpflichtet den Reisenden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Anlasses für die Erhöhung zu informieren. Eine Erhöhung des Preises kann spätestens bis 21 Tage vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden vorgenommen werden. Bei einer Erhöhung von mehr als 5% kann der Reisende ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung gegenüber Platin Reisen Inh. Hamed Saleh anzuzeigen.
Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist Platin Reisen Inh. Hamed Saleh schriftlich zu erklären. Bei Buchung über ein Reisebüro kann der Rücktritt auch diesem gegenüber schriftlich erklärt werden.
Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises erlischt bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise. Liegen keine höhere Gewalt oder ein Verschulden von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh vor wird eine Gebühr als Ersatz für bereits entstandenen Aufwand durch die Vorbereitung der Reise berechnet.
Die Gebühr ist gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Rücktritts vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn und errechnet sich prozentual vom Reisepreis.
Ab 45 Tage vor Reisebeginn – 10%
44 bis 22 Tage vor Reisebeginn – 30%
21 bis 15 Tage vor reisebeginn – 45%
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn – 60%
Ab 6 Tage vor Reisebeginn – 75%
Bei Nichterscheinen ohne Angabe von Gründen oder Benachrichtigung wird der Reisepreis einbehalten.
Platin Reisen Inh. Hamed Saleh behält sich das Recht vor an Stelle einer pauschalen Gebühr eine detaillierte Aufstellung der Kosten unter Berücksichtigung ersparter Kosten und gegebenenfalls anderweitiger Verwendung der Reiseleistung geltend zu machen.
Dem Reisenden wird empfohlen eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
Das Recht nach § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen ist von den genannten Bedingungen unberührt.
Umbuchungen
Nach Vertragsabschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Umbuchung. Ist eine Umbuchung von Seiten Platin Reisen Inh. Hamed Saleh möglich und wird auf Wunsch des Reisenden dennoch vorgenommen behält Platin Reisen Inh. Hamed Saleh sich vor pro Kunde eine Gebühr von 20,00 € zu erheben.
Bei einer kurzfristigen Umbuchung behält sich Platin Reisen Inh. Hamed Saleh vor diese, sofern sie umsetzbar ist, nur nach Rücktritt gemäß §6 AGB und gleichzeitiger Neuanlage durchzuführen. Ausgenommen davon sind Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende eine Reiseleistung, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurde aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat (z.B. vorzeitige Rückreise oder andere zwingende Gründe), nicht in Anspruch verwirkt dieser den Anspruch auf Erstattung. Sollten dadurch Aufwendungen erspart werden bemüht sich Platin Reisen Inh. Hamed Saleh jedoch diese zu erstatten. Dies entfällt bei unerheblichen Leistungen oder wenn dem gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Rücktritt von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh
Platin Reisen Inh. Hamed Saleh behält sich vor bei nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nach den folgenden Regelungen vom Vertrag zurückzutreten.
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt für einen Rücktritt seitens Platin Reisen Inh. Hamed Saleh muss in der Reiseausschreibung konkret oder bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen in der Leistungsbeschreibung angeben sein.
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Rücktrittstermin müssen in der Buchungsbestätigung angeben sein oder ausdrücklich auf die Angabe in der Ausschreibung hinweisen.
Die Absage der Reise wegen zu geringer Teilnehmerzahl muss unverzüglich in schriftlicher Form gegenüber dem Reisenden erklärt werden.
Der Rücktritt seitens Platin Reisen Inh. Hamed Saleh ist nur bis 6 Wochen vor Beginn der Reise zulässig.
Der Reisende kann bei Absage der angebotenen Leistung eine gleichwertige andere Reise verlangen, wenn Platin Reisen Inh. Hamed Saleh eine solche Reise ohne zusätzliche Kosten anbieten kann. Der Reisende muss dieses Recht unverzüglich geltend machen.
Tritt Platin Reisen Inh. Hamed Saleh aus diesem Grund vom Vertrag zurück werden etwaige geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
Kündigung wegen unangemessenem Verhalten
Platin Reisen Inh. Hamed Saleh kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Anweisung oder Vereinbarung von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh nachhaltig stört oder sich in einem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt.
Wir die Kündigung aus diesem Grund von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh ausgesprochen bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Der Wert der ersparten Aufwendungen oder anderer geldwerter Vorteile durch eine andere Nutzung des der nicht in Anspruch genommenen Leistung kann aber trotzdem angerechnet werden. Ein Anspruch auf eine gleichwertige Leistung als Ersatz entfällt hierbei.
Pflichten des Reisenden
Gemäß § 651 d Abs. 2 BGB ist der Reisende zur Mängelrüge verpflichtet.
Der Reisende ist verpflichtet auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung (z.B. Busfahrer) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsmöglichkeiten der Vertretung von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh wird der Reisende in den Reiseunterlagen informiert.
Ansprüche des Reisenden entfallen, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unterlassen wird. Ausnahmen sind Fälle, in denen der Reisende die Unterlassung nicht zu verschulden hat.
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt oder von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh bevollmächtigt Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Platin Reisen Inh. Hamed Saleh anzuerkennen.
Beeinträchtigt ein Mangel die Reise erheblich oder ist die Reise für den Reisenden in Folge eines Mangels für Platin Reisen Inh. Hamed Saleh erkennbar unzumutbar hat der dieser das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Platin Reisen Inh. Hamed Saleh oder einem Vertreter muss eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt werden. Ist die Frist verstrichen oder eine Beseitigung nicht möglich ist die Kündigung zulässig. Wird die Beseitigung von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh verweigert oder ist ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt entfällt die Frist.
Haftung
Die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, werden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, wenn
Der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
der entstandene Schaden allein durch verschulden eines Leistungsträgers entstanden ist.
Die Haftung von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh für Sachschäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden gem. §12 (1) AGB gelten je Reise und Reisendem.
Platin Reisen Inh. Hamed Saleh haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Diese Leistungen müssen in der Ausschreibung und Buchungsbestätigung eindeutig als Fremdleistung ausgewiesen werden, dass der Reisende erkennen kann, dass es sich nicht um Leistungen von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh handelt. Es sei denn die Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh wurde vernachlässigt.
Die Haftung durch Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt davon unberührt.
Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche müssen bis spätestens einen Monat nach Ende der vertraglich vereinbarten Reiseleistung geltend gemacht werden.
Zur Fristwahrung ist eine Geltendmachung der Ansprüche gegenüber Platin Reisen Inh. Hamed Saleh in schriftlicher Form unter der angegebenen Adresse erforderlich.
Platin Reisen
Inh. Hamed Saleh
Max-Planck-Str. 11
50171 Kerpen
Nach Fristende können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden des Reisenden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
Für Ansprüche nach §§ 651c bis 651f BGB gilt die Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Ende der Reiseleistung. Die Verjährung wird gehemmt bei schwebenden Verhandlungen über den Anspruch oder über den Anspruch begründenden Umstände. Frühestens 3 Monate nach der Hemmung kann die Verjährung eintreten.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende hat sich vor Beginn der Reise über Bestimmungen von Pass-, Visa- sowie Gesundheitsvorschriften im Bestimmungsland zu informieren. Platin Reisen Inh. Hamed Saleh übernimmt keine Haftung für Störungen, die sich hieraus ergeben. Informationen können beim zuständigen Konsulat oder dem Auswärtigen Amt eingeholt werden.
Für das Mitführen der erforderlichen Reisdokumente, Impfpass, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Nachteile, wie z.B. Rücktrittskosten oder Zollgebühren gehen zu seinen Lasten.
Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa übernimmt Platin Reisen Inh. Hamed Saleh keine Haftung.
Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Gerichtstand ist am Firmensitz von Platin Reisen Inh. Hamed Saleh.